Schweizerischer Kynologischer Verband

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Allgemeines ab 23.01.2010

 

    

 

Allgemeine Vorschriften

 

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Reglement über die Erwerbung des Ausbildungskennzeichens "AKZ"

 

Abkürzungen

 

Die nachstehenden Abkürzungen bedeuten:

DV

Delegiertenversammlung

AKZ

Ausbildungskennzeichen

ZV

Zentral Vorstand

TK

Technische Kommission

DSM 

Deutsch-Schweizer-Meisterschaft

SM

Schweizer-Meisterschaft

SKV

Schweizerischer Kynologischer Verband

PR

Prüfungsreglement

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www.hundemesse.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Allgemeines

Dieses Übungs- und Prüfungsreglement umschreibt den Aufbau für die Erziehung von Begleithunden und für die sportliche Abrichtung von Schutz- und Fährtenhunden, sowie die Organisation von sportlichen Wettkämpfen innerhalb des Schweizerischen Kynologischen Verbandes (SKV) und dessen Mitgliedervereinen.

Durch die Erziehung und die Abrichtung werden die körperlichen Eigenschaften und der Charakter des Hundes verbessert. Durch planmässiges Vorgehen werden die guten natürlichen Veranlagungen des Tieres gefördert.

Durch seine Teilnahme an Übungen, Prüfungen und Wettkämpfen unterzieht sich der Hundeführer allen Anordnungen der Übungs- oder Prüfungsleiter. Er anerkennt gleichzeitig die Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, die sich in diesem Arbeitsreglement befinden (PR). Jeder Teilnehmer eines Erziehungskurses der Mitgliedervereine des SKV muss dieses Arbeitsreglement besitzen. Der Teilnehmer einer Prüfung muss auch ein Leistungsheft besitzen.

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2. Übungsordnung

Um eine reibungslose Durchführung der Übung zu gewährleisten, muss der Hundeführer, den nachstehenden Bestimmungen, die grösste Aufmerksamkeit schenken. Diese sind auch gültig, wenn sie sinngemäss während Leistungsprüfungen, Wettkämpfen und den verschiedenen Veranstaltungen angewendet werden.

An Prüfungen und Wettkämpfen dürfen nur Richter und Prüfungsleiter amtieren, die Aktivmitglieder eines dem SKV angeschlossenen Vereins sind.

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2.1 Haftpflicht des Hundeführers

Jeder Hundeführer ist für den, von seinem Hund angerichteten Schaden haftbar. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb obligatorisch.

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2.2 Ausrüstung

Jeder Führer muss für seinen Hund ein starkes Halsband und eine solide Leine besitzen.

Für die Nasenarbeit (Fremdspur) ist ein Brustgeschirr und eine 6 Meter lange Leine obligatorisch. Man empfiehlt dem Führer gute Schuhe und zweckmässige Kleidung zu tragen.

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2.3 Disziplin

A)

Die Hunde müssen angeleint und versäubert auf den Übungs- bzw. Prüfungsplatz geführt werden.

B)

Vor Beginn der Prüfungen darf der Führer mit seinem Hund das Gelände nicht betreten. Der durchführende Club stellt ein Gelände für die Versäuberung zur Verfügung. An den aufgestellten Geräten dürfen keine Probeversuche durchgeführt werden (z.B. Sprünge).

C)

Läufige Hündinnen, sowie kranke Hunde dürfen nicht auf das Übungs- oder Prüfungsgelände geführt werden. Denselben ist es auch verboten an Prüfungen oder Wettkämpfen teilzunehmen.

D)

Hunde, mit denen nicht gearbeitet wird, sollen in Boxen eingesperrt oder abseits angebunden werden, damit sie die anderen Teilnehmer nicht stören.

E)

Jeder Hundeführer hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, dass er andere nicht gefährden kann.

F)

Jeder Hundeführer soll bestrebt sein, das Bestmögliche aus seinem Hund herauszuholen. Unsportliches Verhalten, Misshandlungen des Hundes, sowie Fluchen, berechtigen Richter oder Prüfungsleiter zum Platzverweis oder zur Disqualifikation. Auch ein höherer Punkteabzug in der Führerqualifikation kann vom Richter beschlossen werden.

G)

An Prüfungen ist der Hundeführer verpflichtet seine Abwesenheit zu rechtfertigen. Die Art und Weise der Rückzahlung oder die Verleihung des Erinnerungspreises beschliesst in jenem Fall der durchführende Club.

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3. Prüfungsordnung

 

3.1 Übungsfächer

 

Alle Hunde haben in der Klasse A (Begleithunde) zu beginnen, sofern sie nicht bereits eine, dieser Ausbildungsstufe entsprechende Prüfung mit Erfolg ("SG" oder "V") bestanden haben. In diesem Fall ist ein Ausweis (Leistungsheft oder Notenblatt) dem TK-Präsident des SKV vorzulegen, welcher dann entscheidet ob mit dem betreffenden Hund in einer höheren Stufe gearbeitet werden darf.

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3.2 Berechtigung zur Teilnahme

An allen offenen Prüfungen des SKV kann jeder Hund (körperliche Eignung und Gesundheit vorausgesetzt) ohne Rücksicht auf Grösse und Rasse, mit oder ohne Abstammungsnachweis, antreten. Auch bei vereinsinternen Prüfungen und Wettkämpfen müssen Hunde mit oder ohne Abstammungsnachweis gleichberechtigt behandelt (gerichtet) werden.

Über die Teilnahme an einer internen Prüfung von Hündinnen, vor oder kurz nach der Hitze, entscheidet die Prüfungsleitung. Wobei solche Hündinnen in diesem Fall auf einem anderen Gelände oder nach allen anderen Prüfungsteilnehmern gerichtet werden müssen. Um bei einem Wettbewerb teilnehmen zu dürfen, soll der Hundeführer bei guter Gesundheit sein, um bei allen Disziplinen mitmachen zu können.

Personen, welche als Prüfungsleiter oder Richter amtieren, dürfen nicht mit einem Hund zur Prüfung antreten. Hunde von Richtern und Prüfungsleitern dürfen nicht in der gleichen Klasse arbeiten, in der ihr Besitzer richtet, wenn sie von einer Fremdperson abgeführt werden.

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3.3 Klasseneinteilung

Ein Führer darf mit zwei Hunden an einem Wettkampf teilnehmen und derselbe Hund darf an einer Fährten- und Schutzklasse teilnehmen, sofern der durchführende Club es förmlich bei der Ausschreibung vorgesehen hat und sofern es das Programm erlaubt. In diesem Fall sind die Einsätze zweimal zu entrichten. Jede Klasse A, DI, DII, DIII sowie FI, FII und FIII bilden eine oder mehrere separate Gruppen. Über die Zulassung zu den einzelnen Klassen gibt Abschnitt 4 (Promovierung) Auskunft.

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3.4 Prüfungsleitung

Für die Abhaltung von Prüfungen und Wettkämpfen sind die durchführenden Vereine zuständig. Sie bestimmen einen Prüfungsleiter, der für die Gesamtordnung verantwortlich ist. Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich den Anordnungen des Prüfungsleiters und des amtierenden Richters zu fügen.

Die Arbeit einer Disziplin, einer gegebenen Klasse, muss stets durch den gleichen Richter beurteilt werden.

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3.5 Leistungsheft

In allen Klassen muss bei Antritt der offenen oder internen Wettkämpfe das Leistungsheft abgegeben werden. Das Ergebnis der Prüfung muss durch den Prüfungsleiter im Leistungsheft eingetragen und unterzeichnet werden. Die Notenblätter müssen zusätzlich vom Richter mit unterzeichnet werden.

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3.6 Antritt zu den Prüfungsfächern

Die Reihenfolge der Prüfungsteilnehmer wird vor Beginn der Prüfung ausgelost. Jede für die Notengebung zählende Arbeit, beginnt mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung des Führers beim Richter. Sofern die Ausführungsbestimmungen nichts spezielles vermerken, hat der Führer stets mit angeleintem Hund in Sitzstellung, in ca. 5 Meter Entfernung, Front zum Richter, anzutreten, (ausgenommen DIII und FIII, wo er mit umgehängter Leine antritt).

Der Führer muss sich mit seiner Nummer, seiner Klasse, seinem Namen sowie dem Namen des Hundes, laut und deutlich beim Richter anmelden. Nach Beendigung des Prüfungsfaches hat sich der Hundeführer mit angeleintem, am linken Fuss sitzendem Hund beim Richter mit "Arbeit beendet" abzumelden.

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3.7 Leistungsrichter

An Leistungsprüfungen mit Vergebung des AKZ, an jedem anderen Wettkampf im Rahmen des SKV und an allen Prüfungen, die nach den Normen des vorliegenden Reglements organisiert werden, dürfen nur Leistungsrichter beigezogen werden, welche auf der offiziellen Richterliste des SKV stehen. Die Entscheidungen eines Richters sind unanfechtbar. Bei besonderen Umständen oder Handlungen können der Richter und der Prüfungsleiter die Neuansetzung einzelner Disziplinen anordnen.

Die Richter, die während des laufenden Jahres gewählt worden sind, sind nicht berechtigt:

- die Schweizermeisterschaft (SM) zu richten.

- Richteranwärter auszubilden.

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3.8 Rekurs

Nach der Bekanntgabe der Resultate jedes Wettkampfes haben die Konkurrenten 10 Minuten Zeit, den Richtern eventuelle Fragen über ihre Noten zu stellen.

Bei Reklamationen an die Technische Kommission (TK) muss zuerst, zwecks Deckung der Unkosten, ein Depot von Fr. 50.-- an die Verbandskasse oder an den TK-Präsidenten bezahlt werden. Erst nach Eingang der Zahlung wird die Reklamation von den zuständigen Personen geprüft. Wenn der Teilnehmer im Recht ist, erhält er sein Geld zurück, ansonsten bleibt es im Besitz des SKV. Im Fall eines Rechtsstreites ist der Zentralvorstand (ZV) des SKV letzte Instanz.

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3.9 Ausführungsbestimmungen

A) APPELL

Die bei den einzelnen Disziplinen beobachteten Appellfehler werden speziell bestraft.

B) QUALIFIKATION DES FUEHRERS

Der Führer soll sich während der ganzen Arbeit so verhalten, dass das Beste vom Hund erwartet werden kann. Bewertet werden: falsches Verhalten des Führers, Sicherheit bei der Führung des Hundes, Selbstbeherrschung und Befehlserteilung.

C) VERSAEUBERN

Das Versäubern während den Disziplinen wird in der Arbeit sowie in der Qualifikation des Führers bestraft.

D) FAEHRTENARBEIT

In den einzelnen Klassen ist für die Nasenarbeit das Tragen eines Brustgeschirrs, sowie eine 6m lange Leine obligatorisch. Die Anmeldung erfolgt mit der Führerleine, das Brustgeschirr angelegt und die Spurenleine geordnet in der rechten Hand. Zwischen Anmeldung und dem Ansetzen auf die Spur werden die Leinen gewechselt. Beim Ansetzen verlässt der Führer den Standort erst, wenn die Spurenleine auf der ganzen Länge gestreckt ist und führt den Hund während der ganzen Arbeit am Ende der Leine. Nach Beendigung der Fährte: abmelden beim Richter, und gleichzeitig vorweisen der Gegenstände und des Piqueurs.

Da) Apportieren und verweisen  für die Spuren und das Verlorensuche der Klassen, DI, FI, DII, FII, DIII, FIII.

Bei der Fährtenarbeit nach Gegenständen sind alle Gegenstände zu apportieren oder zu verweisen, und zwar innerhalb einer Arbeit jeweils auf die gleiche Art. Vor Beginn der Arbeit hat der Hundeführer dem Richter zu melden, ob sein Hund die Gegenstände apportiert oder verweist. Beim Verweisen hat der Hund vor dem gefundenen Gegenstand still zu liegen, bis der Hundführer herangekommen ist, und auf Befehl des Richters den Gegenstand aufgenommen hat und dann weiterarbeitet. Der Hund darf links oder rechts neben dem Gegenstand liegen. Der Gegenstand zählt, wenn der Hund ihn berührt  zwischen den Pfoten oder mit der Brust. Der Gegenstand muss jedoch  sichtbar sein und ohne den Hund zu deplatzieren den Gegenstand aufzunehmen.

BEFEHLE: Such / Apport, Platz, Fuss, zusätzliches Handzeichen erlaubt.

FEHLER: Der Hund macht nicht / oder bleibt nicht Platz. Der Gegenstand ist nicht sichtbar, Ansonsten wie beim apportieren.

E) SPRUENGE

Bei den Sprüngen erfolgt das Ableinen erst nach Einnahme des Standortes und auf Befehl des Richters.

F) GEGENSTÄNDE

Die Spurenläufer müssen die Gegenstände für die Nasenarbeit mindestens 30 Minuten vor dem Anfang ihrer Arbeit bekommen, damit den Gegenständen der Körpergeruch eingeprägt wird. Auf keinen Fall dürfen sie in einem Sack sein, sondern in den Taschen des Spurenläufers. Die für die Reviere und Spuren benützten Gegenstände sind vom durchführenden Club zu stellen.

G) GELÄNDE

In den Klassen Begleithund, Schutzhund I (DI) und Fährtenhund I (FI) sind Äcker und gedüngtes Wiesengelände verboten.

H) WETTKÄMPFE

An offenen Leistungsprüfungen ist das Arbeiten "Ausser Konkurrenz" nicht gestattet.

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3.10 Gerätereglement

A) WEITSPRUNG

 

An Wettkämpfen und offenen Leistungsprüfungen muss das Gerät aus vier Brettern bestehen, die den Normen dieses Reglements entsprechen. Diese werden nach der verlangten Länge laut Prüfungsreglement gesteckt.

 

Dimensionen : Breite 120cm, Höhe 25cm, Dicke 2-3 cm

 

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B) HOCHSPRUNG

 

An offenen Leistungsprüfungen und Wettkämpfen sind folgende Angaben für das Hochsprunggerät gültig:

 

  • Der Lattenrost muss aus 4 bis 6cm breiten und 35cm hohen Brettern mit 120cm langem Querabschluss oben und unten bestehen. Für eine richtige Aufhängung der Bretter auf den Querabschlüssen, siehe folgende Zeichnung.
  • Zwei Pfosten für die Aufhängung, Höhe ab Boden 70cm.

 

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C) BESITZER VON EINEM KLEINEN HUND

Der Besitzer eines Hundes bis 40 cm Risthöhe muss dies bei der Anmeldung erwähnen, damit die Organisation vereinfacht wird.

 

D) SPUR

Alle Spurenabgänge und Verlorensuche sind mit einem Richtungsweiser zu markieren Mindesthöhe 50cm. Ausführung: Holz oder Metall, Fähnchen sind nicht erlaubt. Beim Spurenlegen muss der Spurenläufer bei jedem Winkel einen Radius von etwa einem Meter machen. In der gleichen Klasse müssen für alle Spuren gleich viele Winkel sein.

 

E) REVIER

Das abgesteckte Gelände darf wahlweise mit 4 Fähnchen "Reklame" oder Täfelchen markiert werden.

Mindesthöhe: 50cm.

 

4. Promovierung

 

Klasse A (Begleithunde)

Klasse A1 (Übergangsklasse)

Klasse DI - DII - DIII (Schutzhunde)

Klasse FI - FII - FIII (Fährtenhunde)

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4.1 Begleithunde (A)

Alle Hunde beginnen in der Klasse A ausser denjenigen, die schon ein Leistungsheft in einer höheren Klasse haben (siehe 3.1).

In der Klasse A arbeiten Hunde, welche noch nicht oder ohne genügenden Erfolg an einer

Prüfung teilgenommen haben. Die Qualifikation "Vorzüglich" (V) berechtig zum Übertritt in die Klasse AI oder DI oder FI. Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält, muss in die Klasse AI oder DI oder FI aufsteigen.

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a4.1 Übergangsklasse (A1)

In der Klasse AI arbeiten Hunde, welche die Qualifikation V in der Klasse A erreicht haben.

Die Qualifikation Sehr gut" (SG) oder V berechtigt zum Übertritt in die Klasse DI und FI.

Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält muss in die Klasse DI oder/und FI aufsteigen.

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4.2 Schutzhunde (D1)

In der Klasse DI arbeiten Hunde, die die Qualifikation V in der Klasse A oder die Qualifikation SG oder V in der Klasse AI erhalten haben.

Die Qualifikation "Sehr gut" (SG) oder V berechtigt zum Übertritt in die Klasse DII. Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält, muss in die Klasse DII oder FI aufsteigen.

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4.3 Schutzhunde (D2)

In der Klasse DI arbeiten Hunde, die die Qualifikation SG oder V in der Klasse AI erhalten haben.

Die Qualifikation "Sehr gut" (SG) oder V berechtigt zum Übertritt in die Klasse DII. Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält, muss in die Klasse DII oder FI aufsteigen.

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4.4 Schutzhunde (D3)

In der Klasse DIII arbeiten Hunde, die die Qualifikation SG oder V in der Klasse DII erhalten haben.

Wenn der Führer in die Klasse Fährtenhunde eintreten will, muss er, mit oder ohne Qualifikation, in der Klasse FII anfangen.

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4.5 Fährtenhunde (F1)

In der Klasse FI arbeiten Hunde, die die Qualifikation V in der Klasse A oder die Qualifikation SG oder V in. der Klasse AI erhalten haben.

Die Qualifikation "Sehr gut" (SG) oder V berechtigt zum Übertritt in die Klasse FII. Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält, muss in die Klasse FII oder DI aufsteigen.

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4.6 Fährtenhunde (F2)

In der Klasse FII arbeiten Hunde, die die Qualifikation SG oder V in der Klasse FI erhalten haben.

Die Qualifikation SG oder V berechtigt zum Übertritt in die Klasse FIII oder DII. Ein Hund, der während zwei hintereinander folgenden Jahren die Qualifikation V erhält, muss in die Klasse FIII oder DII aufsteigen.

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4.7 Fährtenhunde (F3)

In der Klasse FIII arbeiten Hunde, die die Qualifikation SG oder V in der Klasse FII erhalten haben.

Wenn der Führer in die Klasse Schutzhunde eintreten will, muss er mit, oder ohne Qualifikation in der Klasse DII beginnen.

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REGLEMENT ÜBER DIE ERWERBUNG DES AUSBILDUNGSKENNZEICHEN "AKZ"

 

 

1.

Das AKZ des SKV ist eine Spezialauszeichnung, die nur an die Mitglieder von Vereinen und Clubs, die dem SKV angeschlossen sind, und für vorzügliche Arbeit bei offenen oder internen Wettkämpfen, oder der Schweizermeisterschaft abgegeben wird.

 

 

2.

Das AKZ wird in allen Klassen verteilt, sofern die Qualifikation "Vorzüglich" erreicht ist, das heisst, Maximum 10% Verlust auf die maximale Gesamtpunktzahl.

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Klasse A

    

Begleithund

    

Bronzemedaille

 

Klasse AI

 

Übergangsklasse

 

Bronzemedaille

 

Klasse FI

 

Fährtenhund

 

Bronzemedaille

 

Klasse DI

 

Schutzhund

 

Bronzemedaille

 

Klasse FII

 

Fährtenhund

 

Silbermedaille

 

Klasse DII

 

Schutzhund

 

Silbermedaille

 

Klasse FIII

 

Fährtenhund

 

Goldmedaille

 

Klasse DIII

 

Schutzhund

 

Goldmedaille

 

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Das Jahr und die Klasse werden auf jede Medaille graviert.

 

3.

Das AKZ wird einmal im Jahr verabreicht, pro Klasse und pro Hund, und dies gratis. Das AKZ kann nicht gekauft werden, auch wenn das "Vorzüglich" mehrmals erreicht wird.

 

 

4.

Das AKZ wird nur an Prüfungen, die laut "PR" des SKV durchgeführt werden und durch Vereine und Clubs, die dem SKV angehören, verabreicht.

 

 

5.

An Mehrkämpfen oder Spezialkämpfen kann keine AKZ Medaille erworben werden.

 

 

6.

Alle Hunde, die "ausser Konkurrenz" an einer internen Prüfung teilnehmen, sind in allen Klassen von der Erwerbung des AKZ ausgeschlossen.

 

 

7.

Die AKZ Medaillen vom laufenden Jahr werden an der Schweizermeisterschaft des SKV verabreicht, ausgenommen, die nach der Schweizermeisterschaft erworbenen AKZ.

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