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Schweizerischer Kynologischer Verband |

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1. |
2. |
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2.1 |
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2.2 |
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2.3 |
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3. |
4. |
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3.1 |
4.1 |
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3.2 |
a4.1 |
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3.3 |
4.2 |
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3.4 |
4.3 |
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3.5 |
4.4 |
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3.6 |
4.5 |
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3.7 |
4.6 |
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3.8 |
4.7 |
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3.9 |
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3.10 |
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Reglement über die Erwerbung des Ausbildungskennzeichens "AKZ" |
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Abkürzungen |
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Die nachstehenden Abkürzungen bedeuten: |
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DV |
Delegiertenversammlung |
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AKZ |
Ausbildungskennzeichen |
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ZV |
Zentral Vorstand |
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TK |
Technische Kommission |
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DSM |
Deutsch-Schweizer-Meisterschaft |
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SM |
Schweizer-Meisterschaft |
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SKV |
Schweizerischer Kynologischer Verband |
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PR |
Prüfungsreglement |
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Dieses Übungs- und Prüfungsreglement umschreibt den Aufbau für die Erziehung von Begleithunden und für die sportliche Abrichtung von Schutz- und Fährtenhunden, sowie die Organisation von sportlichen Wettkämpfen innerhalb des Schweizerischen Kynologischen Verbandes (SKV) und dessen Mitgliedervereinen. |
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Durch die Erziehung und die Abrichtung werden die körperlichen Eigenschaften und der Charakter des Hundes verbessert. Durch planmässiges Vorgehen werden die guten natürlichen Veranlagungen des Tieres gefördert. |
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Durch seine Teilnahme an Übungen, Prüfungen und Wettkämpfen unterzieht sich der Hundeführer allen Anordnungen der Übungs- oder Prüfungsleiter. Er anerkennt gleichzeitig die Richtlinien und Ausführungsbestimmungen, die sich in diesem Arbeitsreglement befinden (PR). Jeder Teilnehmer eines Erziehungskurses der Mitgliedervereine des SKV muss dieses Arbeitsreglement besitzen. Der Teilnehmer einer Prüfung muss auch ein Leistungsheft besitzen. |
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Um eine reibungslose Durchführung der Übung zu gewährleisten, muss der Hundeführer, den nachstehenden Bestimmungen, die grösste Aufmerksamkeit schenken. Diese sind auch gültig, wenn sie sinngemäss während Leistungsprüfungen, Wettkämpfen und den verschiedenen Veranstaltungen angewendet werden. |
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An Prüfungen und Wettkämpfen dürfen nur Richter und Prüfungsleiter amtieren, die Aktivmitglieder eines dem SKV angeschlossenen Vereins sind. |
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Jeder Hundeführer ist für den, von seinem Hund angerichteten Schaden haftbar. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb obligatorisch. |
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Jeder Führer muss für seinen Hund ein starkes Halsband und eine solide Leine besitzen. |
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Für die Nasenarbeit (Fremdspur) ist ein Brustgeschirr und eine 6 Meter lange Leine obligatorisch. Man empfiehlt dem Führer gute Schuhe und zweckmässige Kleidung zu tragen. |
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A) |
Die Hunde müssen angeleint und versäubert auf den Übungs- bzw. Prüfungsplatz geführt werden. |
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B) |
Vor Beginn der Prüfungen darf der Führer mit seinem Hund das Gelände nicht betreten. Der durchführende Club stellt ein Gelände für die Versäuberung zur Verfügung. An den aufgestellten Geräten dürfen keine Probeversuche durchgeführt werden (z.B. Sprünge). |
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C) |
Läufige Hündinnen, sowie kranke Hunde dürfen nicht auf das Übungs- oder Prüfungsgelände geführt werden. Denselben ist es auch verboten an Prüfungen oder Wettkämpfen teilzunehmen. |
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D) |
Hunde, mit denen nicht gearbeitet wird, sollen in Boxen eingesperrt oder abseits angebunden werden, damit sie die anderen Teilnehmer nicht stören. |
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E) |
Jeder Hundeführer hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, dass er andere nicht gefährden kann. |
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F) |
Jeder Hundeführer soll bestrebt sein, das Bestmögliche aus seinem Hund herauszuholen. Unsportliches Verhalten, Misshandlungen des Hundes, sowie Fluchen, berechtigen Richter oder Prüfungsleiter zum Platzverweis oder zur Disqualifikation. Auch ein höherer Punkteabzug in der Führerqualifikation kann vom Richter beschlossen werden. |
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G) |
An Prüfungen ist der Hundeführer verpflichtet seine Abwesenheit zu rechtfertigen. Die Art und Weise der Rückzahlung oder die Verleihung des Erinnerungspreises beschliesst in jenem Fall der durchführende Club. |
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1. |
Das AKZ des SKV ist eine Spezialauszeichnung, die nur an die Mitglieder von Vereinen und Clubs, die dem SKV angeschlossen sind, und für vorzügliche Arbeit bei offenen oder internen Wettkämpfen, oder der Schweizermeisterschaft abgegeben wird. |
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2. |
Das AKZ wird in allen Klassen verteilt, sofern die Qualifikation "Vorzüglich" erreicht ist, das heisst, Maximum 10% Verlust auf die maximale Gesamtpunktzahl. |
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Klasse A |
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Begleithund |
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Bronzemedaille |
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Klasse AI |
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Übergangsklasse |
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Bronzemedaille |
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Klasse FI |
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Fährtenhund |
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Bronzemedaille |
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Klasse DI |
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Schutzhund |
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Bronzemedaille |
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Klasse FII |
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Fährtenhund |
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Silbermedaille |
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Klasse DII |
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Schutzhund |
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Silbermedaille |
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Klasse FIII |
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Fährtenhund |
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Goldmedaille |
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Klasse DIII |
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Schutzhund |
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Goldmedaille |
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Das Jahr und die Klasse werden auf jede Medaille graviert. |
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3. |
Das AKZ wird einmal im Jahr verabreicht, pro Klasse und pro Hund, und dies gratis. Das AKZ kann nicht gekauft werden, auch wenn das "Vorzüglich" mehrmals erreicht wird. |
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4. |
Das AKZ wird nur an Prüfungen, die laut "PR" des SKV durchgeführt werden und durch Vereine und Clubs, die dem SKV angehören, verabreicht. |
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5. |
An Mehrkämpfen oder Spezialkämpfen kann keine AKZ Medaille erworben werden. |
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6. |
Alle Hunde, die "ausser Konkurrenz" an einer internen Prüfung teilnehmen, sind in allen Klassen von der Erwerbung des AKZ ausgeschlossen. |
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7. |
Die AKZ Medaillen vom laufenden Jahr werden an der Schweizermeisterschaft des SKV verabreicht, ausgenommen, die nach der Schweizermeisterschaft erworbenen AKZ. |
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